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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 29/2026
Bekanntmachungen
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Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung Außenbereichssatzung "Weiler Berg", gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Lageplan 1. Änderung Außenbereichssatzung "Weiler Berg", gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

In seiner Sitzung am 01.07.2026 hat der Gemeinderat Missen-Wilhams den Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Weiler Berg", gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit Zeichnerischem Teil, Satzung und der Begründung in der Fassung vom 01.07.2026 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Außenbereichssatzung umfasst den Siedlungsbereich „Berg“, der nördlich, getrennt durch die Kreisstraße OA22, an Missen-Wilhams anschließt. Der Weiler Berg zeigt sich als eine kleine zusammenhängende Siedlungseinheit mit Wohnbebauung und ehemals landwirtschaftlichen Nebengebäuden.

Der Geltungsbereich umfasst Flurgrundstücke mit den Flurnummer 351 (TF*), 351/1 (TF*), 351/2 (TF*), 352 (TF*), 352/1 (TF*), 352/2 (TF*), 353, 353/1, 354 (TF*), 356, 357 (TF*), 357/1 (TF*), 358 (TF*), 359 (TF*), 360 (TF*), 361/1 (TF*), 361/2, 362 (TF*), 363/1, 363/3 (TF*), 363/4 (TF*), 363/7 (TF*), 363/8 (TF*), 395, 395/2 (TF*), 395/3, 395/4 (TF*), 397 (TF*), 399 (TF*), 399/1, 399/2, 404 (TF*), 404/2 (TF*), 404/3, 404/4 (TF*), 404/5 (TF*), 404/6 (TF*), 404/7 (TF*), 405/3 (TF*), 405/4 (TF*), 406/1 (TF*), 409 (TF*) *=Teilfläche der Gemarkung Missen-Wilhams. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 25.400 m² (2,54 ha) und ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.

Die Aufstellung dieser Satzung wird in Anlehnung an das vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung Außenbereichssatzung "Weiler Berg", gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit Zeichnerischem Teil, Satzung und der Begründung in der Fassung vom 01.07.2026, sowie die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung können auf der Homepage der Gemeinde Missen-Wilhams

https://weitnau.de/missen-wilhams/wirtschaft-und-entwicklung/bauwesen-und-verkehr/bauleitplanung/berg im Zeitraum vom 20.07.2026 bis einschließlich 21.08.2026 abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Zimmer 4, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau oder in Nebenstelle Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstraße 45, 87547 Missen-Wilhams während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:

Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Missen-Wilhams während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

 

 

Missen-Wilhams, den 18.07.2026
Martina Wilhelm, Erste Bürgermeisterin