In der BSG-Wohnanlage in der Otto-Merkt-Str. 8 wird zum 01.10.2026 eine 3-Zimmer Wohnung mit Küche, Bad mit WC, Balkon/Loggia frei. Die Wohnung ist ca. 74 m² groß und liegt im 1. Obergeschoss. Bei Interesse wenden Sie sich bitte ans Landratsamt zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins bzw. Sandra Mader im Rathaus Buchenberg.
08378/9202-0
markt@buchenberg.de
Wegweiser Sozialwohnung in Buchenberg:
Wer kann einziehen? Was wird benötigt?
Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum haben sozial berechtigte Personen, die innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen und dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen können.
Die Einkommensgrenze sowie Wohnungsgröße richten sich jeweils nach der Zahl der Haushaltsangehörigen des Wohnungssuchenden. Interessenten benötigen einen Wohnberechtigungsschein, der beim Landratsamt Oberallgäu beantragt werden kann.