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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 29/2026
Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Buchenberg, Landkreis Oberallgäu für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Buchenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.602.000 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.849.000 € ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 410 v. H.

b) für Grundstücke (B) 410 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Buchenberg, 13.07.2026 
Toni Barth, Erster Bürgermeister

Die vom Markt Buchenberg in der Sitzung vom 22.04.2026 beschlossene Haushaltssatzung enthält keine formell genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung und damit für den gesamten Zeitraum ihrer Wirksamkeit in Papierform während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Kämmerei des Rathauses Buchenberg, Rathaussteige 2, Buchenberg, zur Einsichtnahme aus.