Leider kam es infolge fehlerhafter Übermittlung in der Pressemitteilung zum Umzug des Testzentrums in der letzten Ausgabe zu einem Dreher in den Öffnungszeiten des Testzentrums. Korrekt hätte es heißen müssen:
| Mo., Mi. + Fr.: | 14 bis 18 Uhr |
| Di. + Do.: | 11 bis 15 Uhr |
Darüber hinaus waren auch die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen PCR-Test haben, nicht abschließend aufgezählt. So berechtigt etwa auch ein positiver Schnelltest bei asymptomatischem Verlauf zu einem kostenlosen PCR-Test im Testzentrum.
Die umfassenden gesetzlichen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/07/uebersicht-testungen-20220630-bf.pdf
https://www.zusammengegencorona.de/faqs/testen/labortest-pcr-test/