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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 31/2022
Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Buchenberg, Landkreis Oberallgäu für das Haushaltsjahr 2022

Die Haushaltssatzung des Marktes Buchenberg für das Haushaltsjahr 2022 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 4. Mai 2022 beschlossen und vom Landratsamt Oberallgäu mit Schreiben vom 20.07.2022, Az.: SG 32-941-780117 genehmigt.

Auf Grund der Artikel 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Buchenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

Er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.469.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.333.000 €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in einer Höhe von 4.519.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  410 v. H.

b) für Grundstücke (B)  —  410 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Buchenberg, 27. Juli 2022
Toni Barth, Erster Bürgermeister

Der Haushaltsplan samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden im ersten Stock des Rathauses Buchenberg öffentlich zur Einsichtnahme aus.