Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Im Kreuzbachthal" (Aufstellungsbeschluss gem. §2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Fl.-Nr.12 (Teilfläche).
| Erfordernis und Ziele der Planung: | |
| - | Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich zur Deckung des Wohnbedarfs unter Berücksichtigung der Ortsentwicklung/Ortsrandgestaltung |
| - | Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung |
| - | Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten |
Gemäß §34 Abs.5 Satz4BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. §2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht gem. §2a Nr.2 BauGB sowie der Angabe nach §3 Abs.2 Satz2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.
Buchenberg, den 08.08.2022