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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 32/2026
Bekanntmachungen
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Müll und Gartenabfälle haben in unseren Bächen nichts zu suchen!

Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Ablagern von Gartenabfällen, Rasenschnitt und Müll jeglicher Art in der freien Natur, insbesondere an Bachufern oder in Wasserläufen, verboten ist.

Diese Abfälle können im Wertstoffhof Weitnau zu den üblichen Öffnungszeiten (Dienstag/ Donnerstag und Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr) abgeliefert werden.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.