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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 34/2025
Bekanntmachungen
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Hinweis zum Verbot des Wildpinkelns in der Marktgemeinde Weitnau

In der Marktgemeinde Weitnau ist das Urinieren in der Öffentlichkeit außerhalb der vorgesehenen Sanitäranlagen untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese Regelung dient der Sauberkeit, dem Erhalt des gepflegten Ortsbildes und dem Wohlgeruch in unserer Gemeinde.

Wir bitten daher freundlich: Nutzen Sie die Toilette – sie ist bequemer, hygienischer und deutlich günstiger als ein Bußgeld.