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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 35/2023
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

für das Haushaltsjahr 2023

Vom 11.07.2023

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Weitnau folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit  — 2.037.500 EUR

und im

Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit  — 70.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.807.600 EUR festgesetzt.

Nach Art. 8 Abs. 1 Satz 3 der VGemO wird die Umlage wie folgt bemessen:

Für die „Verwaltungsumlage Bereich Tourismus“ werden die Brutto-Personalkosten der jeweils tatsächlich tätigen Tourismus-Mitarbeiterinnen zugrunde gelegt.

Für die Berechnung der „Verwaltungsumlage Allgemein“ wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 6.904 Einwohner festgesetzt.

Die Verwaltungsumlage wird somit je Einwohner auf 261,8192352260 EUR festgesetzt.

Investitionsumlage

Die Höhe des nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 5.300 EUR festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 6.904 Einwohner festgesetzt.

Die Investitionsumlage wird somit je Einwohner auf 0,767670915 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 305.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Weitnau 24.08.2023,
S c h m i d, Gemeinschaftsvorsitzender

Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Zimmer 11, öffentlich aus.