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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 35/2024
Bekanntmachungen
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Markt Buchenberg – Änderung Straßenwidmung/Straßenverlauf

Nach Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 & Art. 46 Abs. 2 BayStr.WG sind die Fl.-Nr.: 202/15 und 202/35 Gemarkung Kreuzthal als Ortsstraße „Badweg“ gewidmet.

Straßenverlauf Anpassung der Ortsstraße „Badweg“ -

Ortsstraße: Badweg

Bezeichnung:

Badweg Gemarkung Kreuzthal

Flur-Nummer:

202/15, 202/35 u. Teilstück 202/13 (siehe Lageplan)

Ausgangspunkt:

Einmündung in die Kreisstraße OA 20, zwischen den Fl.-Nr. 202/36 und 221/5 Gemarkung Kreuzthal

Endpunkt:

Fl.-Nr.: 202/5 Gemarkung Kreuzthal

Baulastträger:

Markt Buchenberg

Weglänge:

0,270 km

Widmungsbeschränkung:

keine

Eigentümer und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Buchenberg.

Die Unterlagen zur Widmung können in der Gemeinde Buchenberg, Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg während der Sprechzeiten von Montag – Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Montag von 16:00 bis 17:30 und Donnerstag von 13:00 bis 16:30 Uhr eingesehen werden.