Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Missen-Wilhams folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 4.165.600 EUR
und im
Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 3.622.300 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 375 v.H. | |
| b) für die Grundstücke (B) — 375 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer: — 375 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 673.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau, Zimmer 11, öffentlich aus.