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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 38/2023
Bekanntmachungen
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Vollzug des BayStrWG – Aufstufung des Weges über die Stoffelsmühle zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Der nicht ausgebaute Feld- und Waldweg Nr. 36 mit den Fl. Nrn. 67/2 und 79/0, Gemarkung Wilhams soll nach Art. 7 i. V. m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zu einem ausgebauten öffentlichen Fled- und Waldweg gewidmet werden.

Wegebeschreibung:

Wegename:

Weg über Stoffelsmühle

Anfangspunkt:

Abzweigung Staatsstrße 2006

Endpunkt:

Grundstück Fl. Nr. 450/0, Gemarkung Wilhams

Gemeinde:

Missen-Wilhams

Landkreis:

Oberallgäu

Der oben aufgeführte Weg wird gemäß Art. 54 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 54 Abs. 3 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg,

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben.

In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Markt Weitnau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

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Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

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Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

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Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Die Unterlagen zur Widmung können in der Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstraße 45, 87547 Missen-Wilhams, während der Sprechzeiten von Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.