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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 38/2023
Bekanntmachungen
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Vollzug des BayStrWG – Widmung der Fl. Nr. 14, Gemarkung Weitnau zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Die Fl. Nr. 14, Gemarkung Weitnau soll nach Art. 6 i. V. m. 53 Nr. 1 BayStrWG zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet werden.

Wegebeschreibung:

Wegename:

Weg zum Anwesen Ücker

Anfangspunkt:

Abzweigung von Ortsstraße Nr. 116 (Am Bahnhof) bei Fl. Nr. 11/24, Gemarkung Weitnau

Endpunkt:

Grundstück Fl. Nr. 14/1, Gemarkung Weitnau

Gemeinde:

Markt Weitnau

Landkreis:

Oberallgäu

Der oben aufgeführte Weg wird gemäß Art. 53 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 54 Abs. 3 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg,

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben.

In der Klage müssen Sie den Kläger, den Beklagten (Markt Weitnau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

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Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

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Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

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Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Die Unterlagen zur Widmung können im Rathaus Weitnau, Zimmer 4, Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau während der Sprechzeiten von Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.