Wir weisen darauf hin, dass die Funkenfeuer wieder bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 03.02.2023 angezeigt werden müssen mit Name und Erreichbarkeit des Verantwortlichen und genauem Standort des Funkenfeuers (mit Lageplan).
Wird beim Funkenfeuer Alkohol ausgeschenkt ist dies in Form einer Veranstaltungsanzeige und vorrübergehenden Gaststättengestattung ebenfalls anzumelden.