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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 4/2024
Bekanntmachungen
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Anmeldung der Funkenfeuer

Wir weisen darauf hin, dass die Funkenfeuer wieder bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 02.02.2024 angezeigt werden müssen, mit Name und Erreichbarkeit des Verantwortlichen und genauem Standort des Funkenfeuers (eingezeichnet im Lageplan mit einreichen).

Wird beim Funkenfeuer Alkohol ausgeschenkt, ist dies in Form einer Veranstaltungsanzeige und vorrübergehenden Gaststättengestattung ebenfalls anzumelden.