die kommunale Daseinsvorsorge umfasst die Grundversorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Dienstleistungen und Infrastrukturen. Dies sind für eine Gemeinde zentrale Pflichtaufgaben, die immer zu erbringen sind. Dabei ist es egal, ob es schwierig bzw. teuer oder in einer anderen Art und Weise unangenehm oder problematisch ist. Abzuwarten ist keine gute Strategie, da aufgeschobene Probleme im Zeitverlauf nicht einfacher zu lösen sind. Das Gegenteil ist in der Regel der Fall.
Die Abwasserbeseitigung ist eine solche Pflichtaufgabe. Um den Anschluss der Kläranlage Hellengerst an die zentrale Abwasserbeseitigung, den wir im Gremium klar entschieden haben, weiter voranzutreiben, wurden folgende Beschlüsse gefasst. Der bestehende Ingenieurvertrag wurde erweitert (Leistungsphasen 5-8; Ausführungsplanung bis Bauoberleistung), die Vermessungsleistungen werden beauftragt und auch die Baugrunduntersuchungen können umgehend veranlasst werden. Das Projekt ist kompliziert, wird kostenintensiv, aber muss für den Markt Weitnau und seine Bürgerinnen und Bürger realisiert werden, da es leider keine andere Lösung gibt.
Im Rahmen der verabschiedeten Energiestrategie belegt der Markt Weitnau die noch freien gemeindlichen Dächer mit PV-Anlagen. Der Bauausschuss hat eine Empfehlung erarbeitet, die der Marktgemeinderat in der letzten Sitzung verabschiedet hat. Das Konzept wurde vom Ingenieurbüro Gutmann erstellt und sieht vor, die Feuerwehrhäuser Weitnau, Hellengest und Kleinweiler sowie die Gaststätte Widdum mit PV-Anlagen auszustatten. Das Vorgehen ist wirtschaftlich orientiert und erbringt bei voraussichtlichen Ausgaben von ca. 300.000 Euro in Summe eine jährliche Stromproduktionsleistung von 150 kWp. Leider war aufgrund der Schneelastproblematik, Verschattungsproblemen sowie der hohen Dachneigung eine PV-Anlage auf dem Adler-Komplex in Weitnau wirtschaftlich nicht darstellbar. Die notwendigen finanziellen Mittel für das Projekt sind in der Finanzplanung berücksichtigt und stehen für die erfolgreiche Realisierung im Jahr 2024 zur Verfügung.
Den Straßen- und Wegeunterhalt bei Feld- und Waldwegen haben wir andiskutiert. Die Gesetzeslage und den rechtlichen Hintergrund sowie die besonderen Situationen im Gemeindegebiet Weitnau wurden besprochen. Dieses Thema werden wir wieder aufgreifen, um eine gerechte und transparente Regelung zu erreichen.
Die Beschlüsse des Ortsausschusses der Martin Jäger’schen Stiftung (MJS) müssen durch den Marktgemeinderat bestätigt werden. Die obligatorische Zustimmung zur Unterstützung der Musikkapelle durch die Stiftung des Ortsteils wurde selbstverständlich erteilt.
Im Rahmen des Editorials darf ich einen Aufruf starten: Unsere soziale Infrastruktur funktioniert, weil sich viele von uns für das Gemeinwesen engagieren und einbringen. Unterstützen Sie bitte aktiv diesen „Kitt“, der unsere Gemeinde zusammenhält. Werden Sie vom Mitglied und passiven Unterstützer zum aktiven Gestalter und übernehmen auch Sie Verantwortung im Ehrenamt. Vielen Dank!