Der Marktgemeinderat der Markts Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung "Im Kreuzbachthal" mit Begründung in der Fassung vom 19.09.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von "Kreuzthal" an der Straße "Im Kreuzbachthal" und umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 12 (Teilfläche) der Gemarkung "Kreuzthal". Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der naturschutzfachliche Ausgleich wird innerhalb des Geltungsbereiches durch Gebüschpflanzungen auf der Fl.-Nr. 12 der Gemarkung Kreuzthal, Markt Buchenberg erbracht. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.09.2025 wird in der Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 im Internet auf der Internetseite www.buchenberg.de/klima-bau/aktuelle-bauleitplanung/im-kreuzbachthal des Marktes Buchenberg veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.09.2025 in der Zeit vom 03.11.2025 bis 05.12.2025 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.09.2025 unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB sind ergänzend § 1a Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1a BauGB entsprechend anzuwenden. Der Satzung ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie von einer zusammenfassenden Er-klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (florian.leiner@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.