Titel Logo
Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 44/2022
Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Parkverbote in den Wintermonaten 2022/2023

Auf der Ortsstraße "Bei den Eschen" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 ab Abzweigung "Im Diethen" bis zum Anwesen "Bei den Eschen 1" ein einseitiges Parkverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße "Kulmuswiese" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 an der Wendeplatte und entlang der Ortsstraße bis zur Einfahrt in die Grünfläche ein Parkverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße "Pfründeweg" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 ab Abzweigung "Sonneckstraße" bis zum "Pfründeweg" bei Haus-Nr. 16 ein Parkverbot aufgestellt. Zusätzlich wird an der Ortsstraße "Birkenweg" ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße „Marktstraße“ wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 entlang des gesamten Gehweges ein eingeschränktes Halteverbot aufgestellt.

Die Parkplätze bei der Ortsstraße "Marktstraße" werden in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 für Schneeablagerungen des gemeindlichen Winterdienstes gesperrt.

Im Kurvenbereich an der Ortsstraße "Galtenbrunnerweg" und Hofenerbergweg wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2022 bis einschließlich 30.04.2023 ein Halteverbot aufgestellt.

Wir bitten um Beachtung.