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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 44/2024
Bekanntmachungen
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Parkverbote in den Wintermonaten 2024/2025:

Auf der Ortsstraße "Bei den Eschen" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 ab Abzweigung "Im Diethen" bis zum Anwesen "Bei den Eschen 1" ein einseitiges Parkverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße "Kulmuswiese" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 entlang der Straße und an der Wendeplatte bis zur Einfahrt in die Grünfläche ein Parkverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße "Pfründeweg" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 ab Abzweigung "Sonneckstraße" bis zum "Pfründeweg" bei Haus-Nr. 16 ein Parkverbot aufgestellt. Zusätzlich wird an der Ortsstraße "Birkenweg" ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße „Marktstraße“ wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 entlang des gesamten Gehweges ein eingeschränktes Halteverbot aufgestellt.

Die Parkplätze bei der Ortsstraße "Marktstraße" werden in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 für Schneeablagerungen des gemeindlichen Winterdienstes gesperrt.

Im Kurvenbereich an der Ortsstraße "Galtenbrunnerweg" und "Hofenerbergweg" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 ein Halteverbot aufgestellt.

Auf der Ortsstraße "Argensiedlung" wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 ein Teilstück ein Halteverbot aufgestellt.

An der Ortsstraße „Hauchenbergweg“ wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2025 gegenüber Haus-Nr.12 ein Halteverbot aufgestellt.

An der Ortsstraße „Peter-Früh-Weg“ wird in den Wintermonaten, ab 01.11.2024 bis einschließlich 30.04.2024 bis zur Haus-Nr. 4a ein Halteverbot aufgestellt.

Ein Parken in diesen Bereichen ist grundsätzlich, ob nun Schnee liegt oder nicht, verboten.

Wir bitten um Beachtung.