Titel Logo
Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 45/2023
Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wasserjahresablesung in Buchenberg

Mitte November werden wir Ihnen die Selbstablesebriefe, zur Ermittlung der Wasserzählerstände, zusenden. Wir bitten Sie, wie auf den Selbstablesebriefe angegeben, den Wasserzählerstand abzulesen und uns diesen gerne auf www.buchenberg.de „Rathaus Service Online“ abzugeben. Die Meldung der Zählerstände kann auch gerne per Telefon (08378/9202-16), per Fax (08378/9202-20), per Post oder per E-Mail (martin.mader@buchenberg.de) erfolgen.

Zähler die sich in einem Schacht befinden werden weiterhin vom Bauhof abgelesen.

Bitte beachten Sie, dass Wasserverluste, die durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche nach der Wasseruhr entstehen abgerechnet werden müssen. Wir empfehlen daher, die Wasserzähler von Zeit zu Zeit abzulesen und den Wasserverbrauch zu überprüfen. Sollte es hier zu erheblichen Abweichungen kommen, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.