Die Erfahrung der vergangenen Winter zeigt, wie wichtig die gute Vorbereitung für den Räum- sowie Streudienst ist. Nur ausgesteckte und markierte Wege und Plätze können fachgerecht und ohne Schaden geräumt und auch gestreut werden. Um dem Räum- und Streudienst in den nächsten Wochen die Arbeit zu erleichtern, gibt der gemeindliche Bauhof jetzt wichtige Informationen und Hinweise für mehr Sicherheit während der kalten Jahreszeit.
Auf Gehwege und Straßen ragende Bepflanzungen zurückschneiden
Wege und Straßen können nur geräumt werden, wenn diese frei zugänglich sind und die Zufahrt nicht durch Sträucher und Äste beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Feldwege. Auch Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht durch Äste verdeckt werden. Alle Anwohner werden gebeten, den Rückschnitt Ihrer Pflanzen vorzunehmen.
PKW nicht auf Gehwegen und öffentlichen Flächen abstellen
Fahrzeuge dürfen nicht am Straßenrand oder Gehsteig abgestellt werden, damit die Räumfahrzeuge nicht behindert werden. Auch öffentliche Parkplätze dürfen während der Wintermonate nicht zugeparkt werden, da eine Räumung der Fläche dann nicht mehr möglich ist.
Schneeräumen: Bitte nicht auf die Fahrbahn!
Wer den Schnee aus seiner privaten Einfahrt auf die öffentliche Straße räumt handelt zu Lasten der Bauhofmitarbeiter, aller Verkehrsteilnehmer und letztlich des Steuerzahlers. Denn die Fahrbahnen werden enger und festgefahrener Schnee kann nur schwer und unter zusätzlichem Einsatz von Zeit und Salzstreuung entfernt werden. So gilt während der Wintermonate: Eigener Schnee gehört auf's eigene Grundstück.