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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 46/2023
Bekanntmachungen
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Führerscheinumtausch – nächste Frist endet im Januar 2024

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht gestaffelt.

Die nächste Frist am 19. Januar 2024 gilt für die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1965 bis 1970, deren Führerschein noch vor 1. Januar 1999 ausgestellt worden ist.

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: Ein neues biometrisches Passbild, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige gültige Führerschein und eine Gebühr von 5,-- €. Gerne können Sie Ihren Umtauschantrag im Bürgerbüro des Marktes Weitnau oder der Gemeinde Missen-Wilhams stellen. Nachdem beim Landratsamt Oberallgäu derzeit von einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Wochen auszugehen ist, bitten wir Sie um rechtzeitige Antragstellung.