Titel Logo
Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 47/2024
Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wasserjahresablesung – Meldung online oder schriftlich

Wir bitten um Meldung Ihrer Wasserzählerstände

bis spätestens 08.12.2024.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr kein Beauftragter der Gemeinde zum Ablesen der Wasseruhren zu Ihnen nach Hause kommen wird.

Daher empfehlen wir Ihnen, den aktuellen Zählerstand online zu übermitteln. Die Möglichkeit hierzu finden Sie direkt auf der Startseite unserer Homepage www.weitnau.de oder durch Nutzung des QR-Codes auf den Ablesebriefen. Wir bitten Sie ganz besonders von diesem bequemen Service Gebrauch zu machen und danken Ihnen hierfür recht herzlich.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit zur Onlinemeldung haben, so senden Sie bitte die, in den letzten Tagen an Sie verschickten, Selbstablesebriefe ausgefüllt an uns zurück.

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Wasserverluste, die durch schadhafte Rohre, offenstehende Wasserentnahmestellen oder Rohrbrüche nach der Wasseruhr entstehen, abgerechnet werden müssen. Wir empfehlen daher, die Wasserzähler von Zeit zu Zeit abzulesen und den Wasserverbrauch zu überprüfen.

Sollte es hier zu erheblichen Abweichungen kommen, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung, Telefon 08320/228 oder 08375/9202-32, in Verbindung.