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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 5/2024
Aktuelle Vorlauftexte
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Liebe Buchenbergerinnen und Buchenberger,

bei der letzten Gemeinderatsitzung war reges Zuhörerinteresse zu verzeichnen, da die Behandlung des Bürgerbegehrens „Erhalt der Feuchtwiesenlandschaft in Buchenberg-Brühl“ auf der Tagesordnung stand. Vorsorglich war man deshalb in die Aula der Schule ausgewichen.

Im November 2023 hatten Anwohner des Birkenwegs das Bürgerbegehren gestartet, das zum Ziel hatte, den Bau einer weiteren Seniorenwohnanlage einschließlich zwei Einfamilienhäuser zu verhindern. Die Listen und Flyer lagen dann in Geschäften und Praxen aus und teilweise wurde auch an der Haustüre geworben. Kurz vor Weihnachten wurden Listen mit 698 Unterschriften im Rathaus abgegeben, die dann umgehend geprüft wurden. Die Formalitäten passten zwar und die Menge der Unterschriften hätte ausgereicht, allerdings lagen inhaltlich große Bedenken vor, weswegen auch die Kommunalaufsicht zur Prüfung einschaltet wurde.

Die Begründungen und Argumente warfen große Fragen auf, denn die beplante Wiese ist keine Feuchtwiese und wird ganz normal landwirtschaftlich bewirtschaftet. Eine weitere städtebauliche Entwicklung ist nicht geplant und wird vom Landratsamt auch ausgeschlossen. An der Fläche führt kein Wanderweg vorbei oder durch. Auf dem Flyer wurde suggeriert, dass bis zu den Skisprungschanzen gebaut werden soll, was niemals gewollt und auch überhaupt nicht möglich ist. Dass die Gemeinde bei einer weiteren Umwandlung in Bauland kein Mitspracherecht mehr hätte, wie behauptet wurde, ist baurechtlich völlig irrelevant. Dass es mögliche Konflikte mit dem Rodelhang in 150 bis 200 Meter Entfernung oder mit den Skisprungschanzen, die 250 bzw. 450 Meter weg sind geben soll, entbehrt jeder Grundlage. Ein Hubschrauberlandeplatz war dort niemals ausgewiesen und der Hubschrauber kann, wenn notwendig, dort immer noch landen.

Ausschlaggebend für Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens war aber die falsche Darstellung, dass das Vorhaben an ein „Naturschutzgebiet Moor“ und weitere Moorflächen angrenzt. Denn es gibt dort kein Schutzgebiet und ausgewiesene Moorflächen. Ein paar Biotope und Moorflächen liegen wesentlich weiter unterhalb. Der Marktgemeinderat folgte deshalb mit zwei Gegenstimmen der Einschätzung der Kommunalaufsicht und erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig.

Informiert wurde dann kurz über den Stand der Bauleitplanungen bei der „Prestelwiese“, wo die zweite förmliche Verfahrensrunde kurz vor dem Abschluss steht und darüber, dass die Einbeziehungssatzung zum Bauen im Kreuzbachthal im Laufen ist. In Kürze werden auch Ergebnisse zum PV-Standortkonzept der Gemeinde erwartet.

Zum Krippenneubau wurde der Bauantrag beim Landratsamt abgegeben und der Förderantrag bei der Regierung gestellt. Mit einer baldigen Ausschreibung soll der Bau inkl. einer provisorischen Baustraße vorangetrieben werden.

Ein Artikel in der Allgäuer Zeitung vom 21.12. zum Thema Windkraft im Kürnacher Wald konnte richtiggestellt werden, denn bei einer ZAK-Veranstaltung äußerte Altlandrat Gebhard Kaiser Kritik am Rückzieher der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes in Sachen Windkraft, was er allerdings in rechtlicher Hinsicht nicht richtig beurteilt hatte. Der Abbruch des Verfahrens ging auf die geänderte FFH-Regelung zurück, durch die die Teilfortschreibung und Ausweisung von Konzentrationsflächen in der notwendigen Frist unmöglich gemacht hat. Die Entscheidung hatte auch nicht mit dem Zuziehen von Anwälten von einer anderen Seite zu tun. Man wird aber die weiteren Entwicklungen mit einem wachen Auge weiterverfolgen, um entsprechend handeln zu können.

Zum Schluss wurde noch auf die Ausschreibung des Marktfestes 2024 hingewiesen.

Herzlichst Ihr

Toni Barth

Erster Bürgermeister

Markt Buchenberg