Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 5/2026
Aktuelle Vorlauftexte
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Änderung Bundesmeldegesetz - Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)
Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG)
Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen. Der Bundesrat hat dem WDModG am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Mit Inkrafttreten des WDModG zum 01. Januar 2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen.
- Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht.
- Das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 BMG entfällt. Infolgedessen entfällt der Bedarf für die Übermittlungssperre "Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruch gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr)".
- Im Melderegister bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.
Weitere Informationen:
Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – WDModG) (link unten)
https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/1/1/8/0/0/8/7/Wehrdienst-Modernisierungsgesetz_WDModG.pdf