Die Kleineinleiterabgabe ist am 20. Februar 2023 zur Zahlung fällig.
Die Bescheide wurden bereits im Januar allen Abgabenpflichtigen zugesandt.
| Für eine Befreiung sind folgende Unterlagen bis spätestens 16. Februar 2023 beim Markt Buchenberg einzureichen: | |
| - | Rechnung der Fäkalschlammentsorgung oder |
| - | Wartungsbericht einer Fachfirma mit dem Vermerk „Leerung nicht erforderlich“ oder |
| - | Bestätigung Schlammspiegelmessung |
Zahlungen werden über folgende Konten erbeten: | |
| Raiffeisenbank Buchenberg: | |
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| IBAN: DE28 7336 9920 0000 4121 55 |
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| BIC: GENODEF1SFO |
| Sparkasse Allgäu: | |
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| IBAN: DE79 7335 0000 0310 0002 86 |
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| BIC: BYLADEM1ALG |
Soweit uns Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Beträge abgebucht. Ansonsten bitten wir um pünktliche Überweisung auf eines der oben angegebenen Konten bzw. um Bareinzahlung bei der Marktkasse, damit keine weiteren Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.