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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 7/2024
Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Buchenberg (Kostensatzung)

vom 7. Februar 2024

Der Markt Buchenberg erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Der Markt Buchenberg erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf Euro bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§ 3

Diese Satzung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom

1. Januar 2002 außer Kraft.

Buchenberg, 8. Februar 2024

Markt Buchenberg

Toni Barth - Erster Bürgermeister