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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 7/2025
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Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig - Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein, es können noch Anträge gestellt werden“, betont Martin Sambale, Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, das gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern Energieberatungen anbietet. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert“, fügt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, hinzu.

Gelder können zwei Jahre lang abgerufen werden

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Sambale.

Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die gemeinsame Energieberatung von eza! und der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich vor Ort statt. Mehr Informationen gibt es unter www.eza-energieberatung.de und www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.