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Unsere Bergstätten Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat am 07.02.2024 für das Gebiet "Prestel-Wiese" den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" in der Fassung vom 31.01.2024 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im östlichen Bereich des Hauptortes Buchenberg zwischen der "Kemptener Straße (Feuerwehrhaus)“ und dem "Amweg" hinter dem katholischen Kindergarten "St. Magnus" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Ausgleich wird eine Ökokontofläche (ÖFK-Lfd-Nr.174307) auf Fl.-Nr.585/3 (Gemarkung Buchenberg) herangezogen. Für den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" wird – nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – die gesamte verbleibende Ökokontofläche dem Eingriff zugeordnet. Nach Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §1a BauGB und der Erstellung des Konzeptes zur Grünordnung wird der Eingriff damit vollständig ausgeglichen.

Dieser Bebauungsplan wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Oberallgäu war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt Buchenberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.buchenberg.de/klima-bau/aktuelle-bauleitplanung/prestel-wiese und unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Buchenberg, den 24.03.2024