Jeder Grundstückseigentümer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet, seiner Räum- und Streupflicht nachzukommen. Der Markt Arberg ist weder aus haftungsrechtlichen noch aus Kapazitätsgründen in der Lage, dies für Dritte zu übernehmen.
Für die Kirchentreppe in Arberg wurde hierbei mit der Kirchenverwaltung Arberg einvernehmlich beschlossen, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt, da ein Winterdienst nicht durchgeführt wird. Mit entsprechenden Schildern wird darauf hingewiesen.
Wir bitten alle Gottesdienstbesucher und Nutzer der Treppe, hierauf zu achten und bedanken uns auch im Namen der Kirchenverwaltung für Ihr Verständnis.