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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 1/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2023

Antrag auf Abbruch einer bestehenden Garage, Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines neuen Dachgeschosses auf dem bestehenden Wohnhaus und der geplanten Doppelgarage, Fl.-Nr. 426/1, Gemarkung Arberg

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Bergweg“ und bedarf mehrerer Befreiungen von den Festsetzungen. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag nebst den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2.

Antrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Abstellraum und zwei Stellplätzen, Fl.-Nr. 2224/4, Gemarkung Arberg

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Gunzenhauser Str.“ und bedarf einiger Befreiungen von den Festsetzungen. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Antrag nebst notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11.

Vollzug des Personenstandsgesetzes: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Der Beschluss vom 28.07.2023 zur Bestellung von Frau Stadlinger als Standesbeamtin wird aufgehoben, da die Voraussetzungen gemäß §2 Abs. 1 Nr. 2 AVPStG nicht vorliegen. Eine entsprechende notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß §2 Abs. 2 AVPStG des Landratsamtes Ansbach wurde mittlerweile eingeholt. Der Marktgemeinderat bestellt Frau Stadlinger zur Standesbeamtin der Marktgemeinde.

Zuschussanträge von Vereinen

a) Zuschussantrag Freiwillige Feuerwehr Kleinlellenfeld

Die FFW Kleinlellenfeld bittet um einen Zuschuss für angeschaffte Festdamenkleider, Fahnenbänder und neue Vorhänge für das Feuerwehrhaus. Des Weiteren erneuerte die FFW Kleinlellenfeld den Zaun um das Feuerwehrhaus und besserte die Pflasterung am Feuerwehrhaus in Kleinlellenfeld aus. Der Marktgemeinderat beschließt eine Förderung für die FFW Kleinlellenfeld für die vorgenannten Maßnahmen (Festdamenkleider, Fahnenbänder und Vorhänge) in Höhe von 896,91 € der nachgewiesenen Kosten, mithin 10% der Investitionskosten. Die Instandsetzung der Feuerwehranlage wird als Gemeindeaufgabe zu 100% bezuschusst (948,54 €). Demnach ergibt sich ein Gesamtzuschuss i.H.v. 1.845,45 €.

b) Zuschussantrag Sportverein Arberg und Tennisverein Arberg

Der Vorsitzende erläutert, dass die eingereichten Zuschussanträge nicht dem üblichen Vorgehen entsprechen. Es handelt sich bei der Bezuschussung von Vereinen ursprünglich um Anschaffungen, die einer Investition gleichzusetzen sind und demnach nicht umfasst sind kleinere Anschaffungen des laufenden Betriebes. Aus alten Sitzungsniederschriften wird ersichtlich, dass Zuschussanträge bereits im Voraus angezeigt und nicht alle im Jahr laufenden Rechnungen am Jahresende eingereicht werden sollten. Der Vorsitzende stellt fest, dass nochmals festgelegt werden sollte, was die Gemeinde tatsächlich bezuschusst, da sich die Intention und Vorgehensweisen in den letzten Jahren stark verändert hat. Es wird sich dafür ausgesprochen, dass seitens der Verwaltung eine einheitliche Regelung erarbeitet werden soll, nach der künftig entschieden werden könnte. BGM Nägelein beendet die Diskussion, indem er den Antrag stellt, dass die Zuschussanträge des Sportvereins Arberg und Tennisvereins Arberg auf die nächste Sitzung verschoben werden. Die Vereinsvorstände werden darauf hingewiesen, die eingereichten Rechnungen nochmals zu prüfen.

Sonstige Mitteilungen des Ersten Bürgermeisters

Gestaltung Vorplatz „alter Bauhof“ zum Platz der Generationen

BGM Nägelein stellt anhand der ersten Planskizzen vor, wie der Platz der Generationen neben dem Friedhof Arberg aussehen könnte. Vor der noch bestehenden Lagerhalle könnte ein begrünter Platz als Treffpunkt gestaltet werden und zu den bereits bestehenden Parkflächen eine größere Anzahl an gepflasterten Parkplätzen ausgewiesen werden.

Die Gestaltung vor der Lagerhalle (Parkplätze und Grünanlage) wird voraussichtlich mit 80% bezuschusst. Die Halle selbst wird derzeit weiterhin als Lagerplatz für den Bauhof verwendet.

Es wird der Beschluss gefasst, dass der Förderantrag zur Gestaltung des „alten Bauhofes“ zum Platz der Generationen gestellt wird.

Dorferneuerung Groß- und Kleinlellenfeld

Der Vorsitzende stellt anhand der bildlichen Konzeptionierung des Ingenieurbüros vor, wie das Schulhaus in Großlellenfeld aussehen könnte. Die Teilnehmergemeinschaft hat sich dafür entschieden, dass der ursprüngliche Bestand des Schulhauses bestehen bleibt und dementsprechend umgebaut werden soll, was im Übrigen auch die günstigste Option der drei Möglichkeiten ist. Die Dorferneuerung in den Ortsteilen wird als Gesamtprojekt betrachtet und erhält eine Gesamtförderung i.H.v. 2.000.000 €. Da das Projekt Schulhaus samt näheren Umgebung bereits ca. 2.300.000 € (inkl. Pflaster-/ Grünarbeiten) kosten würde, wird die Maßnahme aus der Dorferneuerung herausgenommen und als einzelne Fördermaßnahme mithilfe von EU-Fördermitteln verwirklicht (ELER-Förderung ca. 65% Förderung).