des Marktes Arberg Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.691.499,-- EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.516.875,-- EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — ,-- EUR
festgesetzt.
(oder:)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt
wird auf — ,-- EUR
festgesetzt.
(oder:)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 500 v. H.
b) für die Grundstücke (B) — 500 v. H.
2. Gewerbesteuer — 300 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf — 110.000,-- EUR
festgesetzt.
(oder:)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Ort, Datum (Siegel) — Behörde: Markt Arberg
Arberg, den 03.05.2023