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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 10/2023
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Haushaltssatzung

des Marktes Arberg Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  4.691.499,-- EUR

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.516.875,-- EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  ,-- EUR

festgesetzt.

(oder:)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt

wird auf — ,-- EUR

festgesetzt.

(oder:)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  500 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  —  500 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf  —  110.000,-- EUR

festgesetzt.

(oder:)

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Ort, Datum (Siegel) — Behörde: Markt Arberg

Arberg, den 03.05.2023

1. Bürgermeister
Jürgen Nägelein