Antrag auf Neubau einer Dreifachgarage; Unterschönau 1, Fl.-Nr. 1174, Gem. Arberg
Das beantragte Vorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, Einwende bestehen nicht. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes; Großlellenfeld 228, Fl.-Nr. 242, Gem. Großlellenfeld
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 12.1 „Für das Gebiet nordöstlich des Gemeindeteils Großlellenfeld“, welcher an dieser Stelle ein Mischgebiet ausweist. Diese dienen neben dem Wohnen der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Es wurde ein Antrag auf Abweichung von den notwendigen Abstandsflächen zur eigenen Garage auf demselben Grundstück beantragt. Einwände bestehen keine. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf Umbaumaßnahme an bestehendem Wohnhaus und Anbau eines Treppenhauses; Ornbauer Str. 5, Fl.-Nr. 27, Gem. Mörsach
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Einwende bestehen nicht. Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Antrag auf Neubau eines Kunstrasenspielfeldes mit Fangzaun; Sportgelände Arberg, Fl.-Nr. 222, Gem. Arberg
Der Vorsitzende erläutert, dass es hierzu zwar bereits eine Baugenehmigung gäbe, jedoch nach Feststellung der Bauaufsicht das Spielfeld um ca. 16 m in Richtung Süden verschoben wurde. Damit handelt es sich um Bauen ohne Baugenehmigung und auf Grund dieser nicht unerheblichen Abweichung von den ursprünglich genehmigten Unterlagen war der erneute Antrag vorzulegen. Das Einverständnis der Nachbarn wurde wieder eingeholt.
Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Prozedere, insbesondere hinsichtlich der wechselseitigen Kommunikation, verbesserungswürdig ist, jedoch unbedingt für die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit des Kunstrasenplatzes geschaffen werden solle. Die nun beantragte Variante bietet darüber hinaus den Vorteil, dass das Basketballspielfeld verbleiben und nicht abgebrochen werden muss.
Der Marktgemeinderat erteilt nach weiteren Ausführungen das gemeindliche Einvernehmen zu oben genanntem Antrag. Die Unterlagen werden an die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.
Schöffenwahl 2023
Die Marktgemeinde wurde vom Landgericht Ansbach aufgefordert, für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mindestens zwei Personen als Schöffen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Nach entsprechender Bekanntmachung haben sich folgende Personen beworben:
| Herr Josef Fichtner | Herr Horst Erwin Wenk |
| Herr Klaus Kammerbauer | Frau Beate Will |
| Frau Katrin Maag | Frau Petra Zimmer |
Begründete Bedenken gegen einzelne Bewerber bestehen nicht. Der Marktgemeinderat nimmt die oben genannten Personen in die Vorschlagsliste auf und beschließt, dem Landgericht Ansbach diese Personen als Schöffen vorzuschlagen.
Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2023
Die wichtigsten Haushaltsansätze wurden den Marktgemeinderäten als Tischvorlage zur Verfügung gestellt und ebenso erläutert, wie die Anlagen des Haushaltsplanes. Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Zugleich wird dem Haushaltsplan und den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern, sowie den Anlagen zum Haushaltsplan, zugestimmt.
| Sonstiges | |
| a) | Wegfall der Nichtöffentlichkeit Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst wurden: |
| (a) | Vergabe der TV-Inspektion und Kanalreinigung für die OT Großlellenfeld und Mörsach an die Firma Baierle zum Angebotspreis ca. 23.650 €. |
| (b) | Ankauf der Module für die Kinderkrippe in Großlellenfeld als Übergangslösung für 15.000 €. Die Ab- und Aufbaukosten werden sich auf ca. 25.000 € belaufen. |
| b) | Bauantrag zur Aufstellung eines Holzcontainers als Übergangslösung der Kindertagesstätte in Großlellenfeld; Großlellenfeld 301, Fl.-Nr. 237, Gem. Großlellenfeld |
Der Geschäftsführer der Kath. Kitas Franken gGmbH teilte mit, dass bereits Personal eingestellt wurde. Außerdem seien 18 Lellenfelder Kinder in der KiTa Arberg angemeldet. Es müsse klar sein, dass die Einrichtung in Großlellenfeld über kurz oder lang aufgegeben werden müsse, da zu wenig Anmeldungen vorliegen und viele Lellenfelder Kinder, die die Krippenzeit in Arberg verbringen, auch dort in die Regelgruppe gehen werden, sofern kein Angebot in Lellenfeld geschaffen werde.
Der Marktgemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem oben genannten Vorhaben und leitet die Unterlagen an die untere Bauaufsichtsbehörde weiter.
c) GRM Schneider informiert über den aktuellen Sachstand hinsichtlich einer Städtepartnerschaft mit einer Gemeinde in Südmähren. Interesse hat die Gemeinde Dolní Dunajovice (deutsch Untertannowitz), welche vergleichbar groß ist und in einem Weinbaugebiet liegt. Für Ende Mai erfolgte eine Einladung dorthin. Zwischen dem Bezirk Mittelfranken und der Region Südmähren soll in Kürze ebenfalls eine Partnerschaft besiegelt werden. Arberg wäre dann die erste mittelfränkische Gemeinde, die mit einem Ort aus der Partnerregion eine Städtepartnerschaft eingeht.