Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 10/2026
Historie von Arberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die hohe Gerichtsbarkeit, Halsgericht (Fortsetzung)

Die Strafarten:

-

Die Enthauptung wurde als die mildeste und ehrlichste Hinrichtungsart angesehen. Sie stand auf Mord, Verrat, Feindbegünstigung und Bigamie, konnte aber auch als Strafmilderung an Stelle des Stranges treten.

-

Das Rädern war fast ausnahmslose eine Männerstrafe und wurde für besonders hinterhältige Morde verhängt. Es war eine vom europäischen Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit praktizierte Form der Hinrichtung, bei der den Betroffenen mit einem großen Wagenrad, dem Richtrad, zunächst die Glieder gebrochen wurden, um sie anschließend zwischen die Radspeichen zu flechten und zur Abschreckung auszustellen.

-

Das Ende am Galgen galt im christlichen Mittelalter ganz allgemein als schimpfliche Todesart, vor allem aus dem durchaus begreiflichen Grunde, weil die Leiche des Hingerichteten für längere Zeit öffentlich zur Schau gestellt wurde. Oft wurde diese Strafe für Diebstahlsdelikte ausgesprochen.

-

Für Fälschung, Brandstiftung, Vergiftung, Zauberei, Truderei und Hexerei bildete der Feuertod die Strafe. Auch Selbstmörder wurden oft verbrannt. Das Verbrennen erwies sich hier als Strafe und als künftige Schutzmaßnahme vor einem „Wiedergang“. Außerdem wurde das Hab und Gut der Selbstmörder oft eingezogen.

-

Typische Frauenstrafen waren das Ertränken und Lebendig begraben, teils mit gleichzeitiger Pfählung. Diese Strafen wurden fast ausschließlich auf Kindstötung und Gattenmord verhängt.

-

Aus Gnade wurden manche Straftäter nicht hingerichtet, sondern verstümmelt. Das Ohrenabschneiden tritt als Diebesstrafe zutage. Hingegen ist das Abschneiden der Zunge bei Verleumdung und Schmähung der Obrigkeit zu finden. Auch das Ausstechen der Augen war eine häufig angewandte Form landesherrlicher Bestrafung, insbesondere nach dem Bauernkrieg von 1525. So ließ beispielsweise Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach nach der Niederlage der fränkischen Bauern am 9. Juni 1525 58 Männer der Stadt Kitzingen, die sich an dem Aufstand beteiligt hatten, blenden und aus der Stadt jagen. Diese Tat wurde schon von den Zeitgenossen als Ungeheuerlichkeit empfunden und gilt als eine der schauerlichsten Bluttaten des gesamten Bauernkrieges.

-

Unter den Schandstrafen standen Pranger, Brandmarke und Prügelstrafen im Vordergrund. Diese Strafen wurden oft bei minder schweren Straftaten ausgesprochen.

Kunst- und Kulturverein Arberg
Karl Rieger

Anmerkung und Einladung

Der Kunst und Kulturverein Arberg bietet allen Interessierten eine Führung in unserer Kirche Sankt Blasius an. Es besteht auch die Möglichkeit den Glockenturm zu besteigen. Bei der Führung erfahren sie alles Wissenswerte über die Baugeschichte, die Innenausstattung und auch die ein oder andere „kleine Geschichte“.

Der Kunst und Kulturverein freut sich über Ihre Teilnahme.

Treffpunkt: Am Sonntag, den 31.05.2026 vor der Kirche