Landkreis Ansbach
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.809.607,- EUR
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.830.730,- EUR ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf --,- EUR festgesetzt.
(oder:)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf ----- EUR festgesetzt.
(oder:)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | (A) | 500 v. H. |
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| b) für die Grundstücke | (B) | 500 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer |
| 300 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000,- EUR festgesetzt.
(oder:)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Behörde: