Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen
Gunzenhausen, 26.05.2023
Amt/Zeichen: IV/SB
| - | Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
| - | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Der Zweckverband Altmühlsee hat in der Sitzung vom 03.05.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert.
Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ abzugleichen und wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB vorgenommen.
Das Ziel ist es, durch die punktuelle Flächennutzungsplanänderung als vorbereitende Bauleitplanung, die geplante Bebauung im Wohngebiet zu ermöglichen.
Von der Flächennutzungsplanänderung sind zwei Teilflächen betroffen. Die Teilfläche 1 liegt am nordöstlichen Ortsrand, im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Altmühlzuleiter“.
Die Teilfläche 2 liegt am südöstlichen Ortsrand im Bereich der bisher ungenutzten Wohnbaufläche.
Von der Änderung sind die Flurnummern 60 (teilw.) und 61 (teilw.) sowie die Flurnummern 92 (teilw.) und 93 (teilw.) der Gemarkung Mörsach betroffen.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (jeweils Stand 09.12.2022) liegt beim ZV Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen sowie im Rathaus des Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg vom
23.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Behörde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.altmuehlsee.de/bauleitplanverfahren.html sowie unter www.arberg.de veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)