Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 05.12.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB beschlossen.
Im Verfahren wurde bisher die frühzeitige Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit vorgenommen.
Die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB setzt voraus, dass sich das Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Bereich anschließt.
Diese Voraussetzung kann in Anbetracht, dass der weitaus größte Teil des neuen Baugebietes sich derart vom bestehenden Ortsrand in den Außenbereich hinein absetzt, dass im Ergebnis ein neuer, selbständiger Siedlungsansatz entsteht, nicht als gegeben gesehen werden.
In seiner Sitzung am 01.07.2022 hat der Marktgemeinderat Arberg einen Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gem. § 2, 10 BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren im Regelverfahren fortgesetzt.
Mit vorliegender Planung soll im Osten des Ortsteiles Mörsach auf einer Fläche von ca. 6.600 m² die Erschließung von ca. 7 Baugrundstücken ermöglicht werden, um den örtlichen Bedarf an Wohnbauplätzen zu decken. Das geplante Wohngebiet grenzt an das vorhandene Baugebiet „Im Himmelreich“ an.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Fläche in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete, städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Mörsach.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,66 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 56 (teilw.), 60 (teilw.) und 61 (teilw.) der Gemarkung Mörsach.
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche dargestellt.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Dieser wird deshalb im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert, sodass der Bebauungsplan entsprechend dem § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ mit Begründung (Stand 09.12.2022), Umweltbericht (Stand 09.12.2022), Grünordnungsplan (Stand 09.12.2022) und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 16.09.2022) liegt im Rathaus des Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg vom
23.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen für die einzelnen Schutzgüter vor:
| Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | Umweltbericht |
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt | |
| - | Stellungnahme Landratsamt Ansbach SG 44 |
| - | Umweltbericht |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung |
| Schutzgüter Boden | |
| - | Umweltbericht |
| Schutzgut Mensch | |
| - | Umweltbericht |
| Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter | |
| - | Umweltbericht |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.arberg.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Arberg, 01.06.2023