des Marktes Arberg
Landkreis Ansbach
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.449.318,-- EUR
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.581.437,-- EUR
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 500.000,-- EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt
wird auf ----- EUR festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 450 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 275 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer 300 v. H. | |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000,-- EUR festgesetzt.
(oder:)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Behörde: