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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Marktes Arberg

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.449.318,-- EUR

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.581.437,-- EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf 500.000,-- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt

wird auf ----- EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

450 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

275 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 110.000,--  EUR festgesetzt.

(oder:)

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Behörde:

Ort, Datum
Arberg, den 12.06.2026
Markt Arberg (Siegel)
1. Bürgermeister
Marco Friedel