Da die Bevölkerung des Marktes Arberg überwiegend katholisch ist, ist der Donnerstag, 15.08.2024 (Mariä Himmelfahrt) ein gesetzlicher Feiertag nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Feiertagsgesetzes (FTG). Deshalb sind an diesem Tag auch die Verbote und Ausnahmen des Art. 2 FTG und die gesetzlichen Ladenschlusszeiten für Sonn- und Feiertage im Bereich des Marktes Arberg zu beachten.
Ausführliches Informationsmaterial liegt hierzu in der Gemeindverwaltung Arberg, Zi. 12, zur Abholung bereit.