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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feiertag „Mariä Himmelfahrt“

Da die Bevölkerung des Marktes Arberg überwiegend katholisch ist, ist der Donnerstag, 15.08.2024 (Mariä Himmelfahrt) ein gesetzlicher Feiertag nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Feiertagsgesetzes (FTG). Deshalb sind an diesem Tag auch die Verbote und Ausnahmen des Art. 2 FTG und die gesetzlichen Ladenschlusszeiten für Sonn- und Feiertage im Bereich des Marktes Arberg zu beachten.

Ausführliches Informationsmaterial liegt hierzu in der Gemeindverwaltung Arberg, Zi. 12, zur Abholung bereit.

Arberg, 20.06.2024
Kräher