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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Bebauungsplan „Im Feldlein“, Gemeinde Unterschwaningen

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes „Im Feldlein“ der Gemeinde Unterschwaningen zu.

Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabellen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ im Ortsteil Mörsach vorgebrachten Hinweise, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Der Marktgemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf mit den Festsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, dem Grünordnungsplan und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Bauangelegenheiten

Antrag auf Errichtung einer Garage mit Wohnung (Flurnummer 440/3, Gemarkung Arberg)

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Garage mit Wohnung zu.

Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelcarport (Flurnummer 388/3, Gemarkung Arberg)

Das Baugrundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Ölbergacker“. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag samt Befreiungen auf Neubau eines Wohnhauses mit Doppelcarport zu.

Antrag auf Errichtung einer Gaube (Flurnummer 1, Gemarkung Kleinlellenfeld)

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Gaube zu.

Förmlicher Beschluss zur Gemeindepartnerschaft zwischen Dolni Dunajovice und Arberg

Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung über die Partnerschaft zwischen den Gemeinden Dolni Dunajovice und Arberg zu.

Friedhofssatzung (Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung)

Beide Satzungen wurden dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung zur Verfügung gestellt.

Der Marktgemeinderat beschließt die neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung. Diese tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bestattungssatzung vom 05.12.1979 außer Kraft.