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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 14/2025
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Mitteilungen des Bürgermeisters

Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert, die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige einer öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12) zu stellen.

Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungs-zeit erforderlich ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Arberg, 23.06.2025

Jürgen Nägelein
Erster Bürgermeister