Markt Arberg
für den Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“
Der Marktgemeinderat Arberg hat in der Sitzung vom 14.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 23.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die geplante Wohnbaufläche reduziert und die Anzahl der Bauplätze auf 4 Parzellen verringert, sowie die Zufahrt in das Baugebiet angepasst.
Mit der Planänderung kann folgenden Einwänden Rechnung getragen werden:
Die genannten Anpassungen erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Diese wurde in der Sitzung vom 14.06.2024 beschlossen.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen in dem bezeichneten Gebiet. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere, geordnete, städtebauliche Entwicklung des Marktes Arberg.
Der Geltungsbereich liegt im Osten von Mörsach, westlich des Altmühlzuleiters.
Im Südwesten grenzt bestehende Bebauung an. Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Plangebiet wird derzeit ebenfalls landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,45 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 56, 56/1, 60, 61 und 64 der Gemarkung Mörsach.
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche dargestellt.
Die Darstellung im Flächennutzungsplan stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Dieser wird deshalb im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) geändert, sodass der Bebauungsplan entsprechend dem § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ mit Begründung (Stand 14.06.2024), Umweltbericht (Stand 14.06.2024), Grünordnungsplan (Stand 14.06.2024) und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 16.09.2022) ist vom
29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024
im Internet auf der Homepage des Markt Arberg (www.arberg.de) unter dem Reiter leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus des Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen für die einzelnen Schutzgüter vor:
| Schutzgut Landschaft | |
| - | Umweltbericht |
| Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt | |
| - | Umweltbericht |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung |
| Schutzgüter Boden | |
| - | Umweltbericht |
| Schutzgut Mensch | |
| - | Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach vom 21.07.2023 |
| Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter | |
| - | Umweltbericht |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 21.07.2023 |
| - | Stellungnahme des ZV Reckenberg-Gruppe vom 23.06.2023 |
| Wechselbeziehungen | |
| - | Umweltbericht |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.