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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 15/2024
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Mitteilungen des Bürgermeisters

Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen

Gunzenhausen, 10.07.2024

Amt/Zeichen: IV/SB

Bekanntmachung Nr. 123/2024

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Arberg, Teilbereich Mörsach, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“

Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Zweckverband Altmühlsee hat in der Sitzung vom 03.05.2023 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ beschlossen.

Nach der erfolgten Auslegung/Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hat der Zweckverband Altmühlsee in der Sitzung vom 10.07.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert.

Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ abzugleichen und wird im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB vorgenommen.

Das Ziel ist es, durch die punktuelle Flächennutzungsplanänderung als vorbereitende Bauleitplanung, die geplante Bebauung im Wohngebiet zu ermöglichen.

Von der Flächennutzungsplanänderung sind zwei Teilflächen betroffen. Die Teilfläche 1 liegt am nordöstlichen Ortsrand, im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Altmühlzuleiter“.

Die Teilfläche 2 liegt am südöstlichen Ortsrand im Bereich der bisher ungenutzten Wohnbaufläche.

Von der Änderung sind die Flurnummern 60 (teilw.), 61 (teilw.), 62 (teilw.), 63 (teilw.) sowie die Flurnummern 92 (teilw.) und 93 (teilw.) der Gemarkung Mörsach betroffen.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand 10.07.2024) ist vom

29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

auf der Internetseite des ZV Altmühlsee (https://www.altmuehlsee.de/bauleitplanverfahren.html) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen beim ZV Altmühlsee Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen sowie im Rathaus des Markt Arberg, Marktplatz 13, 91722 Arberg während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Gunzenhausen, 15. Juli 2024
ZWECKVERBAND ALTMÜHLSEE
Der Vorsitzende