Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde – der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.959.922,-- EUR |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.981.473,-- EUR |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| wird auf | ,-- EUR |
festgesetzt.
(oder:)
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt
| wird auf | --- EUR |
festgesetzt.
(oder:)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 450 v. H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 275 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 300 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
| wird auf | 110.000,-- EUR |
festgesetzt.
(oder:)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.