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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über einen Entwässerungsgraben zum Arberger Graben durch den Markt Arberg

Für diese geplante Gewässerbenutzung beantragte der Markt Arberg die Durchführung des nachstehend wasserrechtlichen Verfahrens:

Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Industriestraße“ über einen Entwässerungsgraben zum Arberger Graben

Die Antragsunterlagen werden auf der Website der Wasserrechtsbehörde einen Monat, vom 02.07.2026 bis 03.08.2026 (einschließlich der genannten Tage) unter nachstehendem Link zur Einsichtnahme veröffentlicht:

https://www.landkreis-ansbach.de/Aktuelles/bekanntmachungen/Ver%C3%B6ffentlichungen-Wasserrecht/

Jeder dessen Belange durch da Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 17.08.2026 beim Markt Arberg, Markpltz 13, 91722 Arberg oder beim Landratsamt Ansbach – Sachgebiet Wasserrecht – Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Der Markt Arberg wurde hierrüber Ende Juni vom Landratsamt Ansbach informiert. Eine frühere Bekanntmachung konnte daher nicht erfolgen.

Arberg, 02.07.2026
Kräher