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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 16/2023
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Hilferuf des Amtes für Ländliche Entwicklung

Schreiben an alle Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Amtes für ländliche Entwicklung

Bundeshaushalt 2024 – Kürzung GAK-Mittel und Streichung des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung – Auswirkungen auf die Ländliche Entwicklung in Bayern

An alle Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

ich wende mich heute mit einem wichtigen Anliegen an Sie: Die Ländliche Entwicklung in Bayern braucht Ihre Hilfe!

Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend! Fordern Sie für den ländlichen Raum und für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung im Bund und in Bayern eine auskömmliche Ausstattung mit Fördermitteln ein!

Im Entwurf des Bundeshaushalts sind wesentliche Kürzungen des GAK-Rahmenplans vorgesehen. Insbesondere soll der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung komplett entfallen.

Dies käme für die Ländliche Entwicklung in Bayern einer Kürzung von ca. 50 Mio. € gleich.

Das entspricht etwa einem Drittel der bisher verfügbaren Haushaltsmittel und würde unsere Unterstützungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

In Mittelfranken müssten wir mit einem Minus von mindestens ca. 7 Mio. € bei ca. 20 Mio. € rechnen, die wir insgesamt im Durchschnitt der letzten Jahre hatten.

Wesentliche Ziele der Arbeit der Ämter für Ländliche Entwicklung sind, Dörfer, Landschaften und Regionen zu stärken und attraktive Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu schaffen. Die Ämter tragen damit erheblich dazu bei, ländliche Räume resilienter zu gestalten. Unser Auftrag ist es, für die Menschen auf dem Land zu den Städten vergleichbare bzw. gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Dies alles können wir nur mit einer auskömmlichen Mittelausstattung erreichen.

Die geförderten gemeinschaftlichen und öffentlichen Maßnahmen stützen in erster Linie lokale mittelständische Unternehmen und sichern dringend notwendige Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen. Sie sind daher auch als Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum zu sehen.

Falls es zur geplanten extremen Mittelkürzung kommen sollte, müssten die vorhandenen Mittel vorrangig dazu verwendet werden, die mit den laufenden Projekten bereits eingegangenen Verpflichtungen von ca. 32 Mio. € zu finanzieren. Neue Maßnahmen zur Entwicklung der Dörfer – insbesondere der Innenentwicklung und der Grundversorgung (z. B. Dorfläden), zum Schutz des Grundwassers und des Bodens (insbesondere Initiative boden:ständig), zur Förderung der Biodiversität, zur Hilfe für die Landwirtschaft oder zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit (Integrierte Ländliche Entwicklung) könnten nur noch in sehr begrenztem Umfang oder teils gar nicht mehr auf den Weg gebracht werden.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass die geplanten Kürzungen den ländlichen Raum hart treffen würden.

Dieses Schreiben wurde auch an die Abgeordneten des Europaparlaments sowie des Bundes- und Landtages versandt. Gehen Sie bitte auf Ihre Abgeordneten zu und unterstützen Sie so das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land zu schaffen.

Für die sehr gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen, auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr herzlich! Ich bitte Sie dringend, im Interesse der Menschen im ländlichen Raum, sich weiter für die Ländliche Entwicklung einzusetzen, so dass das Schlimmste, nämlich die immense Mittelkürzung, vielleicht noch abgewendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Wolfgang Neukirchner
Amtsleiter