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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV, zum Stichtag 01.01.2024

Die Aufstellung der Bodenrichtwerte liegt in der Zeit vom 05. August bis 09. September 2024, in der Gemeindeverwaltung Arberg, Marktplatz 13, Zimmer Nr. 12, öffentlich aus.

Rechtlich verbindliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten können nur durch die Geschäfts-stelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt, Ansbach (Tel: 0981/468-1052), erteilt werden.

Die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach können voraussichtlich ab September 2024, auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei eingesehen werden.

Arberg, 17.07.2024
Kräher