Aufgrund geänderter, rechtlicher Rahmenbedingungen wird eine zur Mithilfe im elterlichen Betrieb erforderliche Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalter landwirtschaftlicher Zugmaschinen künftig nur noch für Fahrerlaubnisklassen T erteilt.
Eine Ausnahme vom Mindestalter für Fahrerlaubnisse der Klasse L unterbleibt damit zukünftig.
Die Antragsmodalitäten bleiben dahingehend unverändert.
Interessierte melden sich bitte direkt beim Landratsamt Ansbach (0981/468-3420, jacqueline.totzauer@landratsamt-ansbach.de) und erhalten von dort einen entsprechenden Antrag zugesandt. Sofern nach Antragsstellung eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt werden kann, ist eine medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.