Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fahrerlaubnisrecht: Ausnahmen vom Mindestalter für landwirtschaftliche Zugmaschinen

Aufgrund geänderter, rechtlicher Rahmenbedingungen wird eine zur Mithilfe im elterlichen Betrieb erforderliche Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalter landwirtschaftlicher Zugmaschinen künftig nur noch für Fahrerlaubnisklassen T erteilt.

Eine Ausnahme vom Mindestalter für Fahrerlaubnisse der Klasse L unterbleibt damit zukünftig.

Die Antragsmodalitäten bleiben dahingehend unverändert.

Interessierte melden sich bitte direkt beim Landratsamt Ansbach (0981/468-3420, jacqueline.totzauer@landratsamt-ansbach.de) und erhalten von dort einen entsprechenden Antrag zugesandt. Sofern nach Antragsstellung eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt werden kann, ist eine medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Arberg, 01.08.2024
Sand