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Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Arberg
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufgrabungen von Gehwegen und Gemeindestraßen, sowie Aufstellen von Containern, Gerüsten und sonstigen Gegenständen auf Straßen und Wegen

Es musste in letzter Zeit wiederholt festgestellt werden, dass Anträge für Arbeiten im Straßenraum, das Aufstellen von Containern, Gerüsten und dergleichen nicht bzw. zu spät gestellt wurden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass derartige Anträge mindestens 1 Woche vor dem Aufgrabungs- bzw. Aufstellungstermin schriftlich einzureichen sind. Bei Aufgrabungen ist dem schriftlichen Antrag auch ein Lageplan nach dem neuesten Stand beizufügen. Diese Frist ist unbedingt erforderlich, um alle zu beteiligenden Behörden vor Beginn solcher Maßnahmen rechtzeitig zu verständigen.

Gleichzeitig dürfen wir darauf hinweisen, dass

1.

Aufgrabungen stets auf das unumgängliche notwendige Maß zu beschränken sind.

2.

die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nach den anerkannten Regeln der Technik in den ursprünglichen Zustand wieder zu erfolgen hat.

3.

bei allen Fahrbahnschnittstellen der Einbau eines TOK-Bandes notwendig ist.

4.

die Wiederherstellung von Aufgrabungsflächen entsprechend den Angaben des Marktes Arberg oder der von ihm beauftragten Personen zu erfolgen hat.

Bei nicht ordnungsgemäß wiederhergestellten Aufgrabungen an öffentlichen Gehwegen und Straßen wird künftighin eine Ersatzvornahme nach Art. 32 des Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes angeordnet. Diese Ersatzvornahme geht ausschließlich zu Lasten des Verursachers.

Die Gemeinde behält sich im Rahmen der Gleichbehandlung bei verspätet eingehenden Anträgen vor, diese nicht mehr rückwirkend zu genehmigen.

Alle Betroffenen, insbesondere die Baufirmen und sonstigen Auftraggeber, werden gebeten, die genannten Fristen zu beachten und einzuhalten.

Arberg, den 04.08.2025
Kräher