Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Arberg, Teilbereich Mörsach, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ der Marktgemeinde Arberg;
Genehmigung nach § 6 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Altmühlsee hat mit Beschluss vom 18. März 2025 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Markt Arberg, Teilbereich Mörsach, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Wohngebiet „Am Altmühlzuleiter“ der Marktgemeinde Arberg festgestellt.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 16. Juli 2025 die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauBG genehmigt. Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Änderungsplan nach § 6 Abs. 5 BauBG wirksam.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung/Umweltbericht kann in den Räumen des Zweckverbandes Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Flächennutzungsplanes Auskunft gegeben.
Die allgemeinen Dienstzeiten sind:
| Mo. | 8 – 12 Uhr, |
| Di. | 8 – 12 Uhr, 14 – 16 Uhr |
| Mi. | 8 – 12 Uhr |
| Do. | 8 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr |
| Fr. | 8 – 12.30 Uhr |
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Unbeachtlich werden
wenn sich nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Altmühlsee unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).